HUSKYRANCH, 3533 Friedersbach 56

AGB §1 Belehrung nach dem Konsumentenschutzgesetz
(§ 5a ff KSchG)

Bei allen unseren Angeboten handelt es sich um Outdoor- bzw. Freiluft-Programme, die grundsätzlich bei jedem Wetter und bei jeder Schneelage (somit auch ohne Schnee) zum vereinbarten Termin durchgeführt werden. Sollte jedoch am Programmtag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Witterungseinflüsse) die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Programms nicht möglich sein, die Durchführung die Personen oder Hunde gefährden oder beeinträchtigen, so wird ein Alternativangebot / Alternativtermin unterbreitet.

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von vierzehn Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird, oder bei Vertragsschluss bereits ein bestimmter Zeitpunkt zur Durchführung der Dienstleistung vereinbart wurde.

Das von Ihnen erworbene Erlebnisgeschenk hat ein Befristungsdatum welches in der Fußzeile vermerkt ist. Die Gültigkeitsdauer des von mir erworbenen Erlebnisgeschenkes beläuft sich auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Der Kunde verpflichtet sich, vor Antritt der Leistung der Huskyranch einen Haftungsausschluss gegenüber der Huskyranch zu unterzeichnen. Die Huskyranch übernimmt keine Haftung für privates Equipment des Kunden. Dieser verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Leihausrüstungsgegenstände sorgsam zu behandeln. Der Kunde trägt die Kosten für etwaige Sportunfälle, insbesondere ärztliche Behandlungskosten sowie Bergungs- und Transportkosten, selbst. Er kommt auch für daraus entstehende Kosten vollumfänglich selbst auf.

Eltern bzw. von den Erziehungsberechtigten beauftragte Begleitpersonen haften für die anwesenden Kinder.